Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021

Liebe Eltern,


in dem Elternbrief vor den Herbstferien habe ich Sie bereits informiert, dass die Landesregierung beabsichtige, die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 2. November 2021 in den Unterrichtsräumen aufzuheben. Dies wurde nun offiziell so beschlossen.
Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schüler*innen keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Kinder in Klassenräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten für die Schüler*innen, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schüler*innen nicht an einem festen Sitzplatz, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.


Häusliche Quarantäne:

  • Tritt in einer Klasse ein Infektionsfall auf, geht in der Regel das betroffene Kind, alle Sitznachbarn an diesem Gruppentisch bzw. die Sitznachbarin oder der Sitznachbarn links wie rechts der infizierten Person in häusliche Quarantäne.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
  • Für Sitznachbarn, die weiterhin (freiwillig) eine Maske tragen, werden – abhängig vom aktuellen Stand – ggf. keine Quarantäneanordnungen verhängt.
  • Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schüler*innen frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Kinder sofort wieder am Unterricht teil.


Die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln werden auch weiterhin konsequent umgesetzt.
Viele Grüße,


Janina Hicking
(Schulleiterin)

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