Unsere Schulpflegschaft
"Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule." ... lautet der einleitende Satz der Paragrafen 62 ff. Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NW).
Dieser Satz aus dem Schulgesetz ist nachvollziehbar und fasst in wenigen Worten zusammen, woraus die Aufgaben der Gremien der Schulmitwirkung bestehen.
Die Gremien sind: die Schulkonferenz (https://wald.kami2go.de/rund-um-die-waldschule/unsere-erwachsenen/schulkonferenz), die Schulpflegschaft und die Klassenpflegschaften.
In den Klassenpflegschaftssitzungen werden die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Vertreter gewählt. Die gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen.
Die Schulpflegschaft ist also die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.
Die Mitglieder der Schulpflegschaft unterliegen der Schweigepflicht, dürfen also Einzelheiten aus dem Gremium nicht nach außen tragen. Dies gilt natürlich nicht, wenn die Arbeit der Schule oder der Gremien dadurch verhindert oder erschwert wird, so zum Beispiel bezüglich der Termine, Absprachen bzgl. Schülerveranstaltungen wie dem Sportfest usw. Personenbezogene Informationen über Schülerinnen oder Schüler sowie Eltern, Betreuer oder Lehrer dürfen nicht nach außen getragen werden. Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, wie z. B. anlässlich der Ehrung einer Schülerin oder eines Schülers wegen besonderer Leistungen bei einem Sportfest, dem Sieg einer Mannschaft in einem Turnier etc.
Alle Mitwirkungsgremien haben an der Waldschule einen hohen Stellenwert. Wir freuen uns sehr, dass sich so viele Eltern engagiert in unser Schulleben einbringen.
Dieser Satz aus dem Schulgesetz ist nachvollziehbar und fasst in wenigen Worten zusammen, woraus die Aufgaben der Gremien der Schulmitwirkung bestehen.
Die Gremien sind: die Schulkonferenz (https://wald.kami2go.de/rund-um-die-waldschule/unsere-erwachsenen/schulkonferenz), die Schulpflegschaft und die Klassenpflegschaften.
In den Klassenpflegschaftssitzungen werden die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Vertreter gewählt. Die gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen.
Die Schulpflegschaft ist also die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.
Die Mitglieder der Schulpflegschaft unterliegen der Schweigepflicht, dürfen also Einzelheiten aus dem Gremium nicht nach außen tragen. Dies gilt natürlich nicht, wenn die Arbeit der Schule oder der Gremien dadurch verhindert oder erschwert wird, so zum Beispiel bezüglich der Termine, Absprachen bzgl. Schülerveranstaltungen wie dem Sportfest usw. Personenbezogene Informationen über Schülerinnen oder Schüler sowie Eltern, Betreuer oder Lehrer dürfen nicht nach außen getragen werden. Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, wie z. B. anlässlich der Ehrung einer Schülerin oder eines Schülers wegen besonderer Leistungen bei einem Sportfest, dem Sieg einer Mannschaft in einem Turnier etc.
Alle Mitwirkungsgremien haben an der Waldschule einen hohen Stellenwert. Wir freuen uns sehr, dass sich so viele Eltern engagiert in unser Schulleben einbringen.
Schulpflegschaftsvorsitzender: Frau Theissen
Vertreterin: