Inzidenzunabhängiger Schulbetrieb in Präsenz und weitere Informationen
Liebe Eltern,
das Ministerium für Schule und Bildung hat uns informiert, dass für das Schuljahr 2021/22 der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist der Schulbetrieb in Präsenz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden.
Auch die Schulmitwirkungsgremien (Klassenpflegschaftssitzungen, Schulpflegschaft, Schulkonferenz) können grundsätzlich uneingeschränkt bei Einhaltung der Hygieneregeln tagen. Der Zutritt zum Schulgebäude ist nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet Außerdem ist für die Schulmitwirkungsgremien eine Erleichterung bei der Maskenpflicht vorgesehen, wenn nur immunisierte Personen zusammenkommen oder der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt wird.
Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakten in Schulen:
- In der Regel sollen nur einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch ganze Klassen oder Betreuungsgruppen vom Unterricht ausgeschlossen werden.
- Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen“. Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
- Wenn die übrigen Schülerinnen und Schüler sich insgesamt nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe der infizierten Person aufgehalten und Masken getragen haben und alle anderen empfohlenen Hygienemaßnahmen eingehalten wurden, so sollen sie nicht als "enge Kontaktpersonen" eingestuft werden.
- Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses (Lolli-Test) oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses durch einen individuellen PCR-Test. Liegt ein solches Ergebnis vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten wieder möglich, sofern sie durch das Gesundheitsamt nicht als „enge Kontaktperson“ eingestuft werden.
- Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte der Schule) von Quarantäneregelungen ausgenommen.
Viele Grüße,
Janina Hicking
(Kommissarische Schulleitung)