Pflicht zum Tragen einer medizinische Maske im Unterricht ab dem 22.02.2021

Liebe Eltern,

ab Montag, dem 22. Februar 2021 tritt die neue Coronabetreuungsverordnung in Kraft, die laut § 1 Abs. 3 besagt, dass nunmehr die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske im Schulgebäude und im Unterricht (FFP2-Maske, KN 95- oder N95- Maske, medizinische Maske) auch für die Kinder der Grundschule gilt. Diese medizinischen Masken gibt es auch in Kindergrößen. Falls Ihr Kind dennoch aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen kann, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden. In diesem Fall bitte ich Sie dringend darauf zu achten, dass die Maske so sicher wie möglich ist. Falls Ihr Kind aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, benötigen wir ein ärztliches Attest.

In der Frühstückspause dürfen die Kinder an ihrem Platz sitzend die Maske zum Essen und Trinken abnehmen. In Ausnahmefällen kann die/der Lehrer*in entscheiden, dass ein Kind in bestimmten Unterrichtseinheiten die Maske aus pädagogischen Gründen zeitweise abnehmen darf.

Im Sportunterricht muss grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In Phasen intensiver, körperlicher Anstrengungen darf die Maske abgesetzt werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen gewährleistet ist. Auch weiterhin wird , wann immer die Witterung es zulässt, der Sportunterricht im Freien stattfinden. Der Schwimmunterricht wird weiterhin ausgesetzt.

Im Umkreis von 150 m rund um die Schule besteht weiterhin eine Maskenpflicht für alle Personen.

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Aufbewahrungsdose mit, in der es die Maske während der Frühstückspause ablegen kann. Des Weiteren geben Sie Ihrem Kind bitte eine Tüte oder Dose mit mehreren Ersatzmasken mit, damit Ihr Kind jederzeit eine frische Maske aufsetzen kann.

Wir sehen diese Maßnahmen als richtig und wichtig an und unterstützen die Kinder im „Durchhalten mit Maske“. Natürlich ermöglichen wir es ihnen natürlich auch, zwischendurch an die frische Luft zu gehen, um einmal tüchtig ohne Maske durchzuatmen. Die Erfahrung zeigt, dass die Kinder sich schon sehr gut an das Tragen einer Maske gewöhnt haben und damit gut zurechtkommen.

In diesem Sinne wünschen wie allen einen guten Start ab Montag und nun zunächst ein schönes Wochenende!

Viele Grüße,

Janina Hicking

(Kommissarische Schulleitung)

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ab dem 22.02.2021

Liebe Eltern,

ab Montag, den 22. Februar 2021, findet der Unterricht für Kinder der Grundschulen in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht statt. Ich möchte Ihnen im Folgenden erläutern, wie das Wechselmodell an der Waldschule umgesetzt wird.

Alle Klassen werden in 2 Gruppen (rot und blau) eingeteilt. In der ersten Woche (22. - 26.2.2021) hat die rote Gruppe Montag, Mittwoch und Freitag Präsenzunterricht in der Schule und Dienstag und Donnerstag einen Distanzlerntag zu Hause. Die blaue Gruppe hat Dienstag und Donnerstag Präsenzunterricht und Montag, Mittwoch und Freitag Distanzunterricht. In der Woche vom 1.3. - 5.3.2021 wechselt dies und die blaue Gruppe hat Montag, Mittwoch und Freitag Präsenzunterricht und die rote Gruppe Dienstag und Donnerstag. Dieser wochentägliche Wechsel wird, bis es neue Vorgaben gibt, fortgeführt.

Der Unterricht beginnt zu den regulären Zeiten (ab 7:30 Uhr Betreuung, 8:00 – 8:15 Uhr offener Anfang). Alle Kinder haben immer 4 Unterrichtsstunden, in denen die Kernfächer Mathematik, Deutsch, Sachunterricht und Englisch unterrichtet werden. Die anderen Fächer werden hauptsächlich im Distanzunterricht angeboten. Den genauen Stundenplan wird Ihnen die Klassenlehrerin zukommen lassen. Die Kinder erhalten an ihren Präsenztagen jeweils das Material für den Distanzunterricht, so dass der Materialaustausch montags wegfällt. Auch finden keine Video-Treffen mehr statt, da die Kolleg*innen im Präsenzunterricht sind.

Nach wie vor müssen alle Kinder auf dem gesamten Schulgelände eine Maske tragen. Wir empfehlen deutlich, dass die Kinder, soweit es ihnen irgendwie möglich ist, auch während des Unterrichts eine medizinische (Kinder-)Maske tragen sollten. Dies ist zwar per Corona-Betreuungsverordnung nicht vorgeschrieben, würde aber den Schutz aller erhöhen. Im Umkreis von 150 m um die Schule herum gilt für alle die Maskenpflicht. Eltern dürfen das Schulgelände nach wie vor nur mit einem vorher vereinbarten Termin betreten.

Die Angebote des Offenen Ganztages werden noch nicht regelhaft aufgenommen. Für Kinder, für die Sie als Familie an den Tagen des Distanzunterrichts keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in der Schule gewährleistet. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich. Das Anmeldeformular können es auf unserer Homepage unter Downloads herunterladen (https://www.baerler-waldschule.de/downloads/category/2-corona). Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. VHT-Vertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Bitte informieren Sie Ihre Klassenlehrerin bis Freitag, den 19.2.2021 um 19 Uhr per E-Mail, wenn eine Betreuung für Sie unverzichtbar ist und für welche Tage und Uhrzeiten Sie genau auf die Betreuung angewiesen sind. Das ausgefüllte Anmeldeformular bringt Ihr Kind bitte am ersten Präsenztag mit zur Schule.

Die ursprünglich zwischen dem 22.4. und 5.5.2021 vorgesehenen Vergleichsarbeiten in der Klasse 3 (VERA 3) werden verschoben und frühestens im September 2021 durchgeführt.

Die Klassenfahrt der Viertklässler darf leider nicht stattfinden. Die Stornierungskosten werden vom Land übernommen. Den für die Klassenfahrt überwiesenen Betrag bekommen Sie selbstverständlich zurückerstattet. Ihre Klassenlehrerinnen werden Sie informieren, sobald wir Genaueres erfahren.

Wir freuen uns sehr auf unsere Waldschulkinder und hoffen, dass wir mit diesem Wechselmodell alle ein wenig Alltag und Normalität zurückgewinnen werden.

Viele Grüße,

Janina Hicking

(Kommissarische Schulleitung)

Absage von Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze. Mit Runderlass vom 10. Dezember 2020 hat das Land erklärt: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden grundsätzlich die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Hotel oder Jugendherberge) rechtmäßig in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten für alle abzusagenden Schulfahrten, die vor dem 24. März 2020 für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. März 2021 gebucht worden sind, übernommen. Dies gilt auch für Schulfahrten, die zwischen den Oster- und den Sommerferien 2021 durchgeführt werden sollten, wenn diese Fahrten vor dem 24. März 2020 gebucht wurden. Zusätzlich werden anfallende Gebühren für Umbuchungen übernommen, wenn hierdurch gegenüber der Absage eine Reduktion der Kosten bewirkt werden konnte oder kann.

Allgemeine Infos aus dem Schulministerium zur Regelungen für Schulen ab dem 22. Februar 2021

Die Maßnahmen der vergangenen Wochen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu einer Reduzierung der Infektionszahlen und zu einem Absinken der Inzidenzwerte geführt. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung muss das Infektionsgeschehen weiterhin genau beobachtet und bei möglichen Schritten zur Öffnung der Schulen besonnen und vorsichtig vorgegangen werden. Während die bisherigen Beschränkungen in allen Bereichen nahezu unverändert fortgesetzt werden, sollen die gemeinsam erarbeiteten Spielräume wie angekündigt für die schrittweise Erweiterung der Präsenzangebote im Bereich der Bildung und Betreuung genutzt werden. In den Schulen können in einem ersten Schritt hierbei vor allem die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Abschlussklassen Berücksichtigung finden.  
 
Im Vorfeld des Treffens der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat das Ministerium für Schule und Bildung in den vergangenen Tagen mit zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden intensive und sehr konstruktive Gespräche geführt. Wichtige Gesprächspartner waren dabei unter anderem Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht. In diesen Gesprächen standen neben den Abschlussklassen gerade auch die besonderen Bedürfnisse der jüngeren Schülerinnen und Schüler, der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen und insgesamt ein Zuwachs an Präsenzunterricht im Zentrum der Interessen und des Austausches. Nordrhein-Westfalen wird von den Möglichkeiten des gestrigen Beschlusses im Interesse der Kinder und Jugendlichen verantwortungsvoll Gebrauch machen und zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sowie der Primarstufe wieder verstärkt Unterricht in Präsenz ermöglichen. Sobald sich die Infektionslage weiter entspannt, werden wir aber auch eine Rückkehr für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen zumindest in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb prüfen und entscheiden.
 
Wichtig war den Beteiligten ebenso wie der Landesregierung, eine Planungsperspektive aufzuzeigen und Lösungen für Modelle zum Schulbetrieb zu etablieren, die einen Einstieg sicherstellen und darauf aufbauend zugleich weitere Schritte zur Öffnung ermöglichen. Um den Schulen und den Schulträgern den notwendigen Vorlauf zur Umsetzung zu geben, werden alle relevanten Veränderungen zum Schulbetrieb auf der Grundlage des gestrigen Beschlusses mit einem Vorlauf von 10 Wochentagen ab Montag, den 22. Februar 2021, zur Umsetzung kommen.
 

Regelungen für die Primarstufe (Grund- und Förderschulen)

Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben zu beachten:

  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten auch im Wechselmodell die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können jedoch alle Fächer sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht erteilt werden.
  • Bei den festzulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume und treffen die dafür notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr mit dem Schulträger.
  • Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.
  • Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig.
  • Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung. Sie informiert hierbei die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.
  • Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich (Formular siehe Anlage).
  • Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.
  • Die regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist anzustreben. Ausnahmen können vor Ort entschieden werden.
  • Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden, Gruppenzusammensetzungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.
  • Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schülerinnen und Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.
  • Im Ganztag beschäftigtes Personal anderer Träger kann nach Absprache auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden.

Verschiebung von VERA 3

Die ursprünglich zwischen dem 22. April und dem 5. Mai 2021 vorgesehenen Vergleichsarbeiten in der Klasse 3 der Primarstufe (VERA 3) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben. Frühestens im September 2021 werden diese Lernstanderhebungen dann in den Klassen 4 durchgeführt. Sie können hiermit den Lehrkräften zu Beginn des kommenden Schuljahres Aufschluss über bestehende Lernlücken ermöglichen. Nähere Informationen zu VERA erhalten die Schulen in Kürze mit einer gesonderten SchulMail.
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