Selbsttests in der Schule und Schulbetrieb ab dem 19.4.2021
Liebe Eltern,
seit dem 12. April 2021 müssen sich alle Personen 2-mal pro Woche einem Selbsttest unterziehen, wenn sie die Schule betreten. Dies gilt somit auch schon für die Kinder, die in dieser Woche die Not-Betreuung besuchen. Ich möchte Ihnen hier erläutern, wie die Tests an der Waldschule durchgeführt werden.
Die Testungen finden in einem separaten Raum in Kleingruppen statt. Als Tests werden uns Clinitests der Firma Siemens zur Verfügung gestellt. Bei diesen Tests handelt es sich nicht um spezielle Kindertests, daher ist die Handhabung auch nicht wirklich kindergerecht. Wir bemühen uns aber natürlich inständig, den Kindern die Nutzung so einfach und angenehm wie möglich zu machen. Bei den Tests muss ein Nasenabstrich genommen werden, bei dem das Teststäbchen ca. 2cm tief in die Nase eingeführt werden muss. Es wäre toll, wenn Sie mit Ihrem Kind zu Hause vorab entweder, wenn verfügbar, einen Selbsttest zur Übung durchführen oder z.B. dieses Video anschauen könnten.
Sollte ein Kind positiv getestet werden, so wird es diskret aus der Lerngruppe herausgenommen und separat betreut. Das Gesundheitsamt und die Eltern werden umgehend informiert, daher ist eine durchgängige Erreichbarkeit immens wichtig. Das Kind muss schnellstmöglich abgeholt werden und sich unverzüglich in einem Testzentrum oder bei der Kinderärztin oder dem Kinderarzt einem PCR-Test unterziehen. Das Kind darf erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen. Eine Übersicht über das Verfahren bei einer Positiv-Testung finden Sie hier.
Sollte ein Kind die Testung verweigern, werden wir selbstverständlich kein Kind zwingen, wir werden aber versuchen, gemeinsam mit dem Kind oder auch mit Ihnen eine Lösung zu finden, um eine kindgerechte und behutsame Testung zu ermöglichen. Ggf. muss das Kind abgeholt werden.
Als Alternative zum Test in der Schule können die Kinder auch einen durch eine Teststelle (Bürgertest) schriftlich nachgewiesenen negativen Test mit zur Schule bringen. Manche Teststellen bieten spezielle Tests für Kinder an (Lollytests, Spuktests,...). Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Sollten Sie insgesamt eine Testung Ihres Kindes ablehnen, informieren Sie mich bitte schriftlich darüber. Ich muss das Kind in diesem Falle vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) ausschließen und Sie auf Ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hinweisen. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
Auf unserer Homepage finden Sie unter dem Reiter „Corona“ weitere Fragen und Antworten zum Thema Selbsttests und andere wichtige Informationen.
Die Landesregierung hat gestern Nachmittag entschieden, dass Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Sollte die Inzidenz von 200 überschritten werden, so wird der Schulbetrieb untersagt. Da die Inzidenz in Duisburg genau an dieser Grenze liegt, kann ich leider noch nicht sagen, ob in der nächsten Woche der Wechselunterricht einsetzt oder der Distanzunterricht fortgesetzt wird. Sobald mir diese Information vorliegt, werde ich sie an Sie weiterleiten. Die Not-Betreuung bleibt in jedem Fall bestehen. Die schon länger angekündigte schulinterne Ganztagsfortbildung für das Kollegium am Mittwoch, den 21.4.2021, findet in jedem Fall statt. In welcher Form die Elternsprechtage durchgeführt werden können, ist noch nicht bekannt.
Erneut wird viel Flexibilität und Spontaneität von uns allen gefordert. Ich wünsche uns weiterhin ein gutes Durchhalten.
Viele Grüße,
Janina Hicking
(Kommissarische Schulleitung)